Der Prozess, besser wäre zu sagen 'die Prozesse', denn es sind mittlerweile derer drei.

Das Wort kommt wie so vieles aus dem Lateinischen und bedeutet nichts anderes als vorwärts schreiten, weitergehen, – Hören wir von Prozessen ist auch die Assoziation zu Gericht und Judikatur usw. recht nahe …

 

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… so auch bei fast allen Ärzten, die alternativ denken und arbeiten und sich kein Blatt vor den Mund nehmen, das heisst auch in der Öffentlichkeit, in Wort und Schrift, manchmal in Dokus zu dem stehen, was sie denken und tun. Natürlich geht es dem Schreiber dieser Zeilen nicht anders, warum auch. Im Laufe von sagen wir mal 30 Jahren, hat er ca 20 Disziplinaranzeigen bekommen, 5 Verfahren, vier Freisprüche und drei davon sind bei 2. bzw 3. , Thema Recht auf freie Meinungsäusserung, auch wenn diese einer gängigen LeerMeinung widerspricht.

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Da hat ein Journalist, der mit dem Verfasser dieses Textes gemeinsam bei einer Podiumsdiskussion war, die website, die du gerade liest, studiert und war plötzlich mit anderen Sichtweisen als die gewohnten konfrontiert. Wahrscheinlich gefror ihm das Blut in den Adern als er lese musste, dass Bakterien und Viren keine Krankheiten hervorrufen und die Ansteckungs-Theorie bestenfalls eine Arbeitshypothese ist und es viele verschieden Sichtweisen zum Thema gäbe. Kurz entschlossen, zeigte der den Verfasser bei der Ärztekammer an, es kam zu einem Disziplinarverfahren wegen Verletzung einiger $$ §§ des Ärztegesetzes (Das $ hat sich komischerweise reimgeschwindelt, sieht nett aus, darf also stehen bleiben …)

 

Das ganze liegt zur Zeit beim öster. Verwaltungsgerichtshof (VwGh). Langer Rede kurzer Sinn: es ist nichts anderes als der ewige Kampf zwischen alt und neu, den wir solange kennen, wie die menschliche Geschichte überschaubar ist …; wir müssen uns also in keiner Weise aufregen, sondern das tun, was aus dem Augenblick getan werden muss – – – im Sinne des individuellen, also intuitiven UND vernünftigen Bewusst-Werdens = AUFWACHEN!

II u III
Und dann gibts noch zwei weitere Verfahren, beide wegen des Films im Mai 2019, wo´s ums Impfen geht.Eines der beiden ruht in der 2. Instanz beim Verwaltungsgericht Stmk bis das Oberstgericht entschieden hat. Ein Verfahren, das vom "Präsidenten der österr. Ärztekammer"/"Ehrenrat" ist in der 2. Instanz, dem österr. Bundesverwaltungsgericht in Wien.

Das ist ja das eigentlich Unkomplizierte: Man bekommt Urteile, gegen die können wir berufen/Teile davon wegen Umverhältnismäßigkeit negieren – und dann warten wir wieder ab und machen in der Zwischenzeit unsere Arbeit als gäbe es die Bescheide (=Urteile, nur in österr. Verwaltungsverfahren heisst das dann ‘Bescheid‘), als gäbe es diese Urteile nicht … und so ist alles im Fluss, nicht immer ganz schnell, aber bekanntlich mahlen die Mühlen des Universums unaufhörlich. aber sicher – – – nur uns Menschen, mit unserer hastigen Zeitrechnung kommst manchmal lange vor …